Titel

Beschreibung

 

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Betreutes Jugendwohnen

und Akkumuliertes Betreutes Jugendwohnen

// Das Betreute Jugendwohnen ist eine
Leistung der Jugendhilfe nach § 34, § 35a und § 41 SGB VIII.

Was ist Betreutes Jugendwohnen?

Das Betreute Jugendwohnen bietet 3 Plätze für männliche Jugendliche ab 16 Jahren, sowie einen einzelnen Platz ab 16 Jahren der geschlechtsunabhängig vergeben wird. Das Ziel des Betreuten Jugendwohnens ist es, die Bewohner auf ihrem letzten Schritt in ein autonomes Wohnen zu begleiten, u. U. auch über die Volljährigkeit hinaus.

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Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden dabei von Montags bis Freitags für einige Stunden von ausgebildeten pädagogischen fachkräften begleitet, unterstützt und reflektiert. Nach vorheriger Absprache können die Fachkräfte auch zu gezielten Terminen hinzugezogen werden.

Die 3 Plätze Betreutes Jugendwohnen für männliche Jugendliche befinden sich zentrumsnah in Geislingen an der Steige. Jeder hat hier seinen eigenen Wohnbereich, teilt sich jedoch das Bad und die Küche mit den beiden anderen. Die Einliegerwohnung befindet sich in Geislingen-Eybach und ist autark.

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Für wen ist das Angebot?

Im Betreuten Jugendwohnen leben Jugendliche und junge Erwachsene die für ein völlig eigenständiges Leben in einer eigenen Wohnung noch letzte Skills erwerben wollen. Solche Skills können z.B. sein:

// Eine effektivere Eigenstruktur
// Eine gesunde „Work-Life-Balance“ 
// Ein adäquater Umgang mit Institutionen
// Eine realistische Perspektivplanung
// uvm.

Als Voraussetzung für eine Aufnahme wird grundsätzlich ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung vorausgesetzt. Dazu gehört auch, die Grenzen des Anderen zu akzeptieren und gesellschaftskonform damit umzugehen. Der Jugendliche bzw. junge Erwachsene muss darüber hinaus in einem Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. 

Wie arbeiten wir?

Die Fachkräfte des BJW stehen den Bewohnern von Montag bis Freitag für mehrere Stunden innerhalb ihrer Kontaktzeit in beratender Funktion zur Seite. Außerhalb der Kontaktzeit können die Fachkräfte über eine Rufbereitschaft von den Bewohnern jederzeit erreicht werden. Die Fachkräfte halten sich an einen mit dem VPK vereinbarten Verhaltenskodex, der Bestandteil unseres Schutzkonzeptes ist.

Was machen wir?

Die Fachkräfte unterstützen die Bewohner dabei, sich in verschiedenen Bereichen des autonomen Lebens zurecht zu finden. Hierzu wird z.B. ein „Wohnungsführerschein“ angeboten, den die Bewohner im BJW absolvieren können. Hier werden Fragen zu Mietverhältnissen, Verträge sowie Rechte und Pflichten von Mieter/Vermieter geklärt. Darüber hinaus werden Themen die nach dem BJW auf den jungen Erwachsenen zukommen werden vertieft.

Hierzu gehören:

Welche Versicherungen brauche ich später vielleicht, und welche sind Pflicht?

Wie erledige ich online/offline meine Bankgeschäfte?

Wie kann ich kleinere im Haushalt anfallende Schäden selbst reparieren?

Wo kann ich mir als Erwachsener Hilfe holen, wenn ich sie benötige?

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