Titel

Beschreibung

 

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Schutzkonzept

Rahmung

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurde der aktive Kinderschutz mit verbindlichen Standards versehen, die von den Mitgliedern des „VPK“ einzuhalten sind.

Den Rahmen des Schutzkonzeptes bildet die Vereinbarung zwischen dem „VPK“ und dem unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung Herrn Johann-Wilhelm Röhrig („UBSKM“).
Diese Vereinbarung ist Handlungsleitlinie für Einrichtungen des VPKs und dient als Prävention zur Vermeidung von sexualisierter und nichtsexualisierter Gewalt, Übergriffen und grenzverletzendem Verhalten in der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir als Jugendhilfe-Einrichtung möchten sowohl unseren Kindern/Jugendlichen und jungen Erwachsenen, als auch unseren Mitarbeitern ein Sicherheitsnetz mit in ihren Alltag geben, um sie vor jeglicher Art psychischer und physischer Gewalt zu schützen.
Die Erteilung der Betriebserlaubnis ist gem. §45 SGB VIII mittlerweile daran gebunden, dass die Leitung von den Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis einfordert und die Einrichtungen geeignete Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für ihre Bewohner im Alltag implementiert und praktiziert.
Während des Entwicklungs- und Ausarbeitungsprozesses des Schutzkonzeptes mit den Mitarbeitern wurden viele Formulare und Handlungskonzepte für verschiedenste Situationen entwickelt.
Diese Formulare und Handlungsgrundlagen sind alle mit dem Seestern „Pushkeh“
(heilpädagogisches Schutzkonzept) gekennzeichnet. Der Seestern „Pushkeh“ ist unser Symbol
für das Schutzkonzept und auch in unserem Leitbild zu finden.
Das heißt, überall dort wo „Pushkeh“ entdeckt wird, weist er auf das Schutzkonzept hin und
die Vorlage, bzw. der Ablauf ist Teil davon und wird unter diesem Aspekt behandelt und im Gruppenalltag gelebt.
Um bei Übergriffen, Grenzverletzungen und Gewalt schnell erkennen und handeln zu können, gibt es für jedes Kind, jeden Jugendlichen, jungen Erwachsenen im Berghaus altersentsprechende, verschiedene Möglichkeiten, sich Hilfe und Unterstützung zu holen, die im Folgenden aufgeführt werden.
Das Schutzkonzept beinhaltet auch den Blick auf die MitarbeiterInnen.

 

 

 

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